KKV Bayern befürwortet Haderthauers Vorschlag zur Förderung der Kinder von ALG II-Empfängern

Der KKV Landesverband Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung begrüßt den Vorschlag der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer zur Förderung von Kindern die in ALG II-Bedarfsgemeinschaften leben. "Es ist eine gute Idee, dass die Berater in den sogenannten ARGEn, die die Empfänger von ALG II betreuen, mit diesen Vereinbarungen treffen sollen, dass deren Kinder Nachhilfestunden oder Musikunterricht besuchen," sagt KKV-Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger. "Zum einen haben wir dann eine Verbindlichkeit der Förderung - und zwar sowohl von Seiten der Eltern als auch von Seiten des Staates. Zum anderen wird, wenn die ARGE dann dem Anbieter des Unterrichts die Gebühren direkt überweist, die Diskriminierung vermieden, die entsteht, wenn Eltern oder Kinder einen Gutschein vorlegen müssen." Der KKV Bayern habe stets direkte Hilfen gefordert für Kinder, die auf Sozialgeld angewiesen sind. "Hier liegt nun ein praktikabler Vorschlag auf dem Tisch, und der sollte nicht leichtfertig im Parteienstreit zerredet werden."

Das Gegenargument, in den kurzen Beratungsgesprächen könne nicht auch noch Erziehungshilfe geleistet werden, hält Krieger nicht für stichhaltig. "Durch die sogenannte Hartz IV-Reform wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe in ein System zusammengeführt. Dann haben die ARGEn aber auch die Pflicht zur sozialen Beratung und Begleitung ihrer Klienten. Wenn das nicht funktionieren sollte, gehört das ganze System auf den Prüfstand."

 

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