Im Zuge der wiederholten deutlichen Kritik des Bamberger Erzbischofs Dr. Ludwig Schick an der Hartz-IV-Diskussion hatte die Delegiertenversammlung des KKV Landesverbandes Bayern in einer einstimmig verabschiedeten Erklärung am 6. März gefordert, die Regelsätze von „Hartz IV“ zügig neu zu berechnen und die Sachleistungen für Kinder zu prüfen. Nun hat Erzbischof Dr. Schick den KKV in diesem Engagement bestärkt, in einem Brief an den KKV-Landesvorsitzenden Dr. Klaus-Stefan Krieger schreibt er: „Es freut mich, dass meine beiden Stellungsnahmen vom 17. und 22. Februar 2010 den KKV Landesverband Bayern veranlasst haben, eine klare Position in dieser Frage zu beziehen.“
Erzbischof Dr. Schick hatte gefordert, dass die Hartz-IV-Debatte zu einer Diskussion über Integration und Partizipation in der Gesellschaft werden und von Respekt und Ermunterung gekennzeichnet sein müsse. Damit Hartz-IV-Empfänger so schnell wie möglich aus der Arbeitslosen- und Sozialhilfe herauskämen, müsse die Politik bessere Rahmbedingung in strukturschwachen Gebieten für mehr und auch einfache Arbeitsplätze in Wohnortnähe schaffen sowie den Mittelstand stärken. Die kirchlichen und anderen freien Hilfsorganisationen sollten viel stärker in diese wichtige Diskussion einbezogen werden.
Der KKV Bayern hat in der Vergangenheit mehrfach bemängelt, dass das Sozialgeld für bedürftige Kinder und Jugendliche deren besondere Bedürfnisse wie Schulmaterial, Nachhilfe oder Musikunterricht nicht berücksichtige. Der Verband begrüßte von daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der es die Berechnung der Regelsätze staatlicher Transferleistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) als nicht verfassungskonform verworfen hat. Erfreulich sei insbesondere, dass der Gesetzgeber nun den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen eigens erfassen müsse.