Der KKV Bayern begrüßt den Vorstoß des Landtagsabgeordneten und KKV-Mitglieds Joachim Unterländer und seiner Parlamentskollegin Kerstin Schreyer-Stäblein für eine Vereinfachung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Um den verschiedenen Bedürfnissen des Familienalltags besser gerecht werden zu können, soll - so der Vorschlag - die Inanspruchnahme der Elternzeit in zwei Intervallen und insbesondere auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres erleichtert werden.
Die beiden CSU-Politiker wollen, dass sich Eltern künftig bis zur Vollendung des achten Lebensjahres ihres Kindes frei entscheiden können, wann sie die Elternzeit nehmen. Die Entscheidung soll im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber fallen. Die Elternzeit soll anteilig auch auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag übertragen und in mehreren Intervallen genutzt werden können. „Dieser Flexibilität stehen derzeit die geltenden gesetzlichen Regelungen entgegen“, bedauerte Unterländer.
Nicht nachvollziehbar sei, warum die Eltern ihren Anspruch nach jetzigem Recht verlieren, wenn sie bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes nicht mit dem Arbeitgeber geklärt haben, wann sie Elternzeit auf den Zeitraum nach Vollendung des dritten Lebensjahres übertragen möchten. Die Abgeordneten fordern, dass auch in diesem Fall ein Übertrag nicht verfallen dürfe. Darüber hinaus setzen sie sich dafür ein, dass die Eltern auf diese aktuelle Rechtslage von Erziehungsberatungs- und Elterngeldstellen bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung hingewiesen werden.