Prüfsteine zur Europawahl am 7. Juni 2009

Ein geeintes Europa in Frieden und Freiheit war nach den Schrecken des 2. Weltkriegs und der Teilung Europas in Ost und West das unbedingte Ziel der Bürger und der politisch Verantwortlichen im freien Teil Europas. Nach der Öffnung der Grenzen zum Osten Europas sind in der Zwischenzeit 27 Staaten in der Europäischen Gemeinschaft. Unterschiedliche wirtschaftliche, soziale, kulturelle und auch religiöse Situationen und Bedingungen in den einzelnen Staaten erfordern große Anstrengungen des Zusammenwachsens und der Zusammenarbeit.

Dazu können der Vertrag der Europäischen Union (EU) von Lissabon und eine europäische Verfassung ganz wesentlich beitragen. Allerdings müssen die dagegen noch bestehenden Bedenken und Hürden in einigen Staaten in einem Dialogprozess unter möglichst intensiver Beteiligung der Bevölkerung abgebaut werden. Bei diesem auch die Souveränitätsrechte der einzelnen Staaten berührenden Vorhaben geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Entscheidend für die weitere Zukunft Europas ist eine gemeinsame Wertorientierung als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen und für die politischen Entscheidungsprozesse.

Die EU muss im Blick auf die Entwicklungen in einer globalisierten Welt eine besondere Verantwortung übernehmen, insbesondere bei der Einhaltung der Menschenrechte und bei der Durchsetzung von Sozial­ und Umweltstandards. Die europäische Gemeinschaft wird zukünftig noch nachdrücklicher einen Ausgleich finden müssen zwischen einer für alle Staaten verbindlichen Politik und den notwendigen Entscheidungsspielräumen der Staaten und Regionen auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips.
Als Christinnen und Christen fordern wir:

1. Menschenwürde vom Anfang bis zum Ende des Lebens
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser Grundsatz hat unbedingte Geltung von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Daran haben sich auf europäischer Ebene und in den einzelnen Staaten alle politischen Entscheidungen, die das menschliche Leben betreffen, zu orientieren. So müssen die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen vermieden, die Suizidbeihilfe verurteilt und Palliativ Care gefördert werden. Darüber hinaus muss die EU klar machen, dass es bei der Abtreibung immer um die Tötung menschlichen Lebens geht und es deshalb kein „Recht“ darauf geben kann, wie dies im April 2008 der Europarat formuliert hatte.

2. Menschenwürdige Flüchtlings­ und Asylpolitik
Die Wahrung der Menschenrechte gilt auch in der Flüchtlings­ und Asylpolitik. Deshalb muss der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention ohne Abstriche gelten. Seitens der europäische Gemeinschaft ist es ganz wichtig, auf die Herkunftsländer der Flüchtlinge und Asylbewerber politisch einzuwirken und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung zu geben, damit diese Menschen in ihren Heimatländern bleiben können. Die Ursachen für Krieg, Flucht und Vertreibung müssen wirksam bekämpft werden. Dies entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, aus humanitären Gründen Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa aufzunehmen und ihnen zu helfen. Für Menschen, die an den Außengrenzen der EU abgewiesen werden, müssen menschenwürdige Lösungen für Unterbringung und Rückführung gesucht werden.

3. Integration durch Bildung
Die Mitgliedsstaaten und die EU insgesamt dürfen in ihren Maßnahmen nicht nachlassen, Menschen mit Migrationshintergrund gute Chancen zur Integration in das Bildungssystem des jeweiligen Gastlandes zu eröffnen.

4. Weltweite soziale Gerechtigkeit
Die Europäische Gemeinschaft muss von ihren Handelspartnern gerade in den Schwellen­ und Entwicklungsländern im Hinblick auf Sozialstandards, Arbeitsschutz und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeiter mindestens die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgestellten Regelungen einfordern.

5. Arbeit vor Kapital
In der EU muss Arbeit Vorrang vor dem Kapital haben. Gerechte Bezahlung, hohe soziale Standards, mehr Mitbestimmung und soziale Sicherheit sind Ausdruck einer menschenwürdigen Gestaltung der Arbeit. Arbeit ist Teil unserer verantwortlichen Gestaltung einer solidarischen und gerechten Welt.

6. Solidarische Sicherungssysteme
Europaweit ist die Armut für viele Menschen alltägliche Realität. Deshalb müssen die solidarischen Sicherungssysteme in Europa ausgebaut und alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Einkünfte an der Finanzierung beteiligt werden. Solidarität zwischen Reichen und Armen, zwischen Alten und Jungen sowie zwischen Gesunden und Kranken muss künftig sichergestellt werden.

7. Schutz des Sonntags
Der Schutz des Sonntags ist unbedingt zu gewährleisten. Eine grenzenlose Ausweitung der Sonntagsarbeit auf europäischer Ebene muss verhindert werden. In die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union ist deshalb in den Artikel 5 einzufügen: „Die Mindestruhezeit gemäß Absatz 1 schließt grundsätzlich den Sonntag ein“. Mehr als jeder andere Tag der Woche bietet ein arbeitsfreier Sonntag die Gelegenheit, spirituellen und psychologischen Bedürfnissen nachzukommen, gemeinsame Zeit mit der Familie zu verbringen, Freunde zu treffen und soziale Beziehungen aufzubauen und zu pflegen.

8.    Soziale und umweltgerechte Exportpolitik Die europäische Agrar­ und Fischereipolitik ist für ihre globalen Auswirkungen verantwortlich und muss negative Folgen wie die Überfischung verhindern. Vor allem die Exporterstattungen führen zu Dumpingpreisen auf den Weltmärkten und damit zur Existenzvernichtung vieler kleiner und mittlerer bäuerlicher Familienbetriebe in den Entwicklungsländern. Die EU soll vielmehr Vorreiter sein, damit die Staaten der Welt sich künftig noch entschlossener zu Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität, Trinkwasser­ und Ressourcenschutz verpflichten.

9. Gerechte Handelspolitik Die europäische Handelspolitik muss vor allem die Auswirkungen auf die Schwellen­ und Entwicklungsländer berücksichtigen und die Interessen der Menschen dieser Länder respektieren. Wirtschaftsabkommen, die vorwiegend den EU­Interessen dienen und auf Protektionismus setzen, müssen zurückgenommen werden. Die EU muss sich dringend für ein internationales Insolvenzverfahren für hoch verschuldete Länder einsetzen.

10. Nachhaltige Agrarpolitik Die europäische Agrarpolitik ist noch zu sehr dem alten Paradigma „wachsen oder weichen“ verhaftet. Deshalb ist die Zielrichtung der nächsten Planungsperiode ab 2013 mithilfe einer integrierten Agrar­, Umwelt­, Energie­ und Sozialpolitik auf die Sicherung und Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft innerhalb Europas auszurichten.

11. Sozialer und umweltgerechter Einsatz von Agrokraftstoffen
Die Beimischungspflicht von Agrokraftstoffen muss überdacht und gegebenenfalls zurückgenommen werden. Es besteht die große Gefahr, dass es durch den Anbau von Energiepflanzen für die Herstellung von Agrokraftstoffen in den Entwicklungsländern zu einer erheblichen Flächenkonkurrenz mit dem Anbau von Nahrungsmitteln kommt.

12. Kein Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung
Grundsätzlich zu überdenken ist auch der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft und der Lebensmittelherstellung. Den einzelnen Staaten der EU muss es überlassen bleiben, sich als gentechnikfreies Land zu erklären.

13. Wirtschafts­ und Finanzkrise nicht gegen Klimaschutz ausspielen
Die europäische Klima­ und Energiepolitik muss auf Gerechtigkeit weltweit so­wie eine nachhaltige Entwicklung abzielen und integraler Bestandteil der Wirtschafts­ und Finanzpolitik sein. Die Bewältigung der Wirtschafts­ und Finanzkrise darf nicht gegen die Notwendigkeit des Klimaschutzes ausgespielt werden.

14. Umfassende und konsequente Klima­ und Energiepolitik
Der Aktionsplan der EU­Mitgliedsstaaten vom März 2007 sieht eine Begrenzung der Klimaerwärmung im 21. Jahrhundert auf zwei Grad Celsius vor. Um dieses Ziel zu erreichen, muss in Europa bis zum Jahr 2050 der Ausstoß der klimarelevanten Treibhausgase um 80 % reduziert werden. Dies ist durch eine konsequente Steigerung der Energieeffizienz, eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Europa muss ferner die Entwicklung klima­ und ressourcenschonender Techniken vorantreiben und die Schwellen­ und Entwicklungsländer beim Einsatz dieser Technologien fachlich und finanziell unterstützen.

15. Keine ausschließlich profitorientierte Medienpolitik
Medien sind nicht nur ein Wirtschaftsgut, sondern wesentlich auch ein Kulturgut. In der Konzeption der EU­Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste müssen bei allen Vorteilen einer privatwirtschaftlich organisierten Medienvielfalt von den Medien die Forderung nach unabhängiger Information und der allgemeine Bildungsauftrag erfüllt werden, auch wenn damit kein Profit zu erzielen ist. Wir rufen alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht als Chance und Pflicht zu begreifen, Politik in einem verantwortlich handelnden Europa mitzugestalten und ihre Wahlentscheidung an diesen Forderungen zu orientieren. Zugleich sollten die Kandidierenden ihre Programme und ihre Politik nach Maßgabe der hier vorgelegten Forderungen gestalten.


Diese Stellungnahme wurde vom Sachausschuss „Mission – Gerechtigkeit – Frieden“ initiiert und von den Sachausschüssen „Arbeit – Wirtschaft – Umwelt“, „Medien“ sowie „Soziale und caritative Fragen“ des Landeskomitees der Katholiken in Bayern aus deren Fachperspektive um wichtige Aspekte ergänzt, die zu einem zukunftsträchtigen Europa beitragen. Der Geschäftsführende Ausschuss des Landeskomitees hat die Erklärung am 27. April 2009 eingehend beraten und einstimmig verabschiedet.

 

 

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