Sinnvoller Einsatz von Sachleistungen für Bedürftige bereits heute erfolgreich

Sachleistungen für Bedürftige dürfen nicht einseitig negativ bewertet werden – dies hat der KKV-Landesvorsitzende Dr. Klaus-Stefan Krieger betont. Er reagierte am 18. März mit einem Leserbrief auf einen Kommentar in der Nürnberger Zeitung. Zweifellos, so Dr. Krieger, wäre beispielsweise die Ausgabe von Lebensmittelkarten an der Supermarktkasse an ALG II-Empfänger diskriminierend. Andererseits müsse sehr wohl überlegt werden, ob Kinder, die auf Sozialgeld angewiesen sind, bestimmte Sachleistungen nicht eher nutzen, als eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages. Zu denken sei etwa an Schulspeisungen oder einen Kultur- und Sportpass für die kostenlose oder ermäßigte Benutzung von Bibliotheken, Schwimmbädern, Musikschulen etc.
Der bayerische KKV-Vorsitzende wies darauf hin, dass Wohlfahrtsverbände bereits jetzt erfolgreich den Verkauf von Schulbedarf zu stark ermäßigten Preisen an Familien praktizieren, deren Bedürftigkeit zuvor geprüft wurde (z.B. im Caritas-Schulmaterialladen „Grünstift“ in Forchheim oder im Sozialladen der Caritas in Lauf). Denkbar sei auch, dass der Einkauf des dort angebotenen Sortiments staatlicht bezuschusst wird.

 

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