Bedürftige Kinder benötigen ein für ihre Bedürfnisse berechnetes Sozialgeld

KKV Bayern fordert rasche Konsequenzen aus Urteil des Bundessozialgerichts – Belebende Wirkung auf die Wirtschaft

Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts, das die Berechnung des Sozialgeldes für Kinder als verfassungswidrig verworfen hat, muss rasch die Konsequenz gezogen werden, fordert der KKV Landesverband Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. „Kinder benötigen ein Sozialgeld, das sich an ihren eigenen Bedürfnissen orientiert“, betonte der KKV Landesvorstand bei seiner Sitzung am 7. Februar in Nürnberg. „Es geht nicht an, dass der Regelsatz für ein Schulkind gerade einmal 1,63 € im Monat für Schreibbedarf vorsieht oder einem im Wachstum befindlichen Jugendlichen für Nahrung nur 60 % des Bedarfs eines Erwachsenen zugesteht.“ Der KKV Bayern unterstützt in dieser Frage nachdrücklich die Position des Landes-Caritasverbandes. Er ruft die Politik auf, sich bei der vom Bundessozialgericht geforderten Neuregelung des Sozialgeldes auf dem vom Deutschen Caritasverband vorgelegte Konzept zu stützen.

„Die Erfüllung der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die auf Sozialgeld angewiesen sind, hätte zweifellos eine belebende Wirkung auf die Wirtschaft“, ist der KKV Bayern überzeugt. „Diese Leistungen des Staates würden direkt in den Konsum fließen, da sie für Anschaffungen genützt würden, die die betroffenen Familien bisher nicht tätigen konnten. Zudem hätte die Neuberechnung des Sozialgeldes einen nachhaltigen Effekt, der z.B. von der im Konjunkturpaket II beschlossenen Einmalzahlung oder der nach dem Gießkannenprinzip verteilten Erhöhung des Kindergeldes nicht zu erwarten ist.“

Zusätzlich zur Anpassung des Sozialgeldes bedarf es nach Ansicht des KKV Bayern aber auch direkter materieller Hilfen. Notwendig wären etwa Schulspeisungen oder Gutscheine zum Besuch von Musikschulen und Sportvereinen.
Der KKV Bayern warnt zugleich vor einer Verschleppung der Problematik: „Entgegen der ersten Stellungnahmen aus dem Bundessozialministerium darf die Bundesregierung nicht wieder – wie bei der Pendlerpauschale – auf das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten. Die wachsende Armut von Kindern in einer reichen Gesellschaft ist eine zu gravierende Not für bornierte Verbohrtheit."

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