Der KKV Bayern begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt hat. "Der KKV Bayern hat bereits im März 2007 die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gefordert", erinnerte KKV Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger am gestrigen Donnerstagabend bei einer Veranstaltung des KKV in Erlangen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche unsere Auffassung bestätigt“. Dabei hätten die Verfassungsrichter insbesondere darauf hingewiesen, dass die Überwindung der Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte eine notwendige Bedingung beruflicher Tätigkeit sei. Mit diesem Argument sei auch der KKV für die Anliegen der abhängig Beschäftigten eingetreten. „Der Spruch des Verfassungsgerichts darf nun nicht unterlaufen werden, indem die Höhe der Pendlerpauschale einheitlich für alle Beschäftigten gekürzt wird“, mahnt Krieger. „Denn dies würde sie erneut in verfassungswidriger Weise gegenüber Selbständigen und Freiberuflern benachteiligen“. Das Verfassungsgerichtsurteil interpretierte Krieger auch generell als Bestätigung der Bemühungen des KKV: „Die Politik wäre gut beraten, wenn sie öfter auf die Anregungen der katholischen Sozialverbände hören würde“.