Der KKV Landesverband Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung appelliert an das Europäische Patentamt in München, die Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen zu verweigern. „Menschliches Leben ist nicht verfügbar und damit auch nicht patentierbar“, betont Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger. Auch in diesem Fall gelte die unmissverständliche Formulierung des Artikels 1, Abs. 1 des Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar und zu schützen sei.
Der KKV widerspricht deshalb auch dem Schlagwort von der "Ethik des Heilens". Die Heilungswünsche gegenwärtiger und künftiger Generationen dürften nicht gegen die Schutzrechte konkreter jetzt lebender Menschen ausgespielt werden. Wenn neue Therapien nur um den Preis zu erreichen seien, dass menschliche Embryonen getötet werden müssten, habe die Aussicht auf eventuell mögliche Heilungschancen hinter dem Schutz des Lebens zurückzustehen. Dazu Krieger: „Niemand hat ein Recht auf Heilung durch die Instrumentalisierung Dritter.“
V.i.S.d.P.: Dr. K.-St. Krieger