KKV Bayern fordert beim Elterngeld soziale Komponente und mehr Rechte für Väter

Knapp ein Jahr nach seiner Einführung diskutiert der Familienausschuss des Deutschen Bundestages das Elterngeld. Der KKV Bayern nimmt dies zum Anlass und fordert von den zuständigen Abgeordneten: „Wir müssen bei einer Weiterentwicklung des Kindergeldes die soziale Komponente stärken und die Rechte der Väter stärken.“

„Jeder Euro, den der Staat für Familien investiert, ist ein Euro für die Zukunft des Landes“, gesteht der Landesvorsitzende des KKV Bayern, Dr. Klaus-Stefan Krieger, zu. Die positiven Meldungen zum Elterngeld aber dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch diese Initiativen ihre Mängel haben – „Mängel, auf die auch der KKV Bayern von Anfang an hingewiesen hat.“

1. Dem KKV liege vor allem die soziale Dimension am Herzen: „Über die Hälfte aller Väter und Mütter in Elternzeit erhalten das Elterngeld lediglich in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro.“ Gerade sozial schwache Familien und Alleinerziehende seien damit – auf Grund der von 24 Monate auf 12 bzw. 14 Monate deutlich verkürzten Laufzeit – gegenüber den vorher bezahlten Leistungen oft deutlich schlechter gestellt. „Diese Familien erhalten insgesamt bis zu 3600 Euro weniger.“ Man müsse dies nun nicht dem zu begrüßenden Plus für Familien mit mittlerem und höherem Einkommen gegenrechnen – „aber wir brauchen soziale Fairness beim Familiengeld. Denn Kinder können sich nicht aussuchen, in welche finanziellen Verhältnisse sie hineingeboren werden.“

2. Ebenfalls benachteiligt seien Mütter oder Väter, die sich nach der Geburt eines Kindes bewusst für eine längere Familienzeit entschieden. Das Elterngeld zwinge gerade Mütter zur raschen Rückkehr in den Beruf. Bei Zwei- oder Drei-Kind-Familien aber sei das oft weder möglich noch von den Eltern gewollt. „Wer sich dann aber für Familienzeit entscheidet, wird finanziell beim Elterngeld abgestraft, Erziehungsleistung findet keine Anerkennung“, kritisiert Krieger. Dies schränke die oft zitierte Wahlfreiheit entscheidend ein.

3. Kritisch sieht der KKV auch die rechtliche Situation der Väter im geltenden Gesetz: Während bei werdenden Müttern schon frühzeitig ab Beginn der Schwangerschaft der Kündigungsschutz greife, seien Väter, die in Elternzeit gehen möchten, frühestens acht Wochen vor dem tatsächlich errechneten Geburtstermin geschützt, müssten aber parallel die Elternzeit spätestens sieben Wochen vorher anmelden. „Das bringt werdende Väter und Arbeitgeber beiderseitig unnötig unter Druck – auch, weil der tatsächliche Geburtstermin vom errechneten deutlich abweichen kann“, moniert Krieger. Auch für Unternehmen sei es leichter zu planen, wenn Väter ihre Elternzeit frühzeitig anmeldeten. Die rechtliche Situation, den Kündigungsschutz erst frühestens acht Wochen vor dem errechneten Termin beginnen zu lassen, provoziere kurzfristige Absprachen. Wünschenswert sei eine Ausdehnung des Kündigungs­schutzes für Väter auf mindestens 12 Wochen.

 

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