Der Vorstand des KKV Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung begrüßt die Ankündigung der CSU, sich auf Bundesebene für die Wiederherstellung der früheren Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer einzusetzen. Der KKV Bayern hatte diese Forderung bereits vor einem Jahr erhoben.
„Die Bürger erwarten zu Recht gerechte und nachvollziehbare Regeln bei der Besteuerung“, betont der Vorsitzende des KKV Bayern, Dr. Klaus-Stefan Krieger. „Dass Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz erst ab einer Entfernung von über 20 Kilometern steuerlich geltend gemacht werden dürfen, ist eine willkürliche Grenzziehung. Der Bundesfinanzhof hat diese Ungleichbehandlung bei den Pendlern bereits als verfassungswidrig verworfen. Dass Teile der Bundesregierung nun unbedingt erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs abwarten wollen, lässt Einsicht vermissen. Es ist erfreulich, dass die CSU jetzt eine Position bezieht, die die berufsbedingten Aufwendungen aller Pendler in gleicher Weise würdigt.“