Christine Denzler-Labisch (2. v. links), die über die Hospizbewegung berichtete, im Kreis der Verantwortlichen: KKV-Landesvorsitzender Dr. Klaus-Stefan Krieger, sein Vorvorgänger Andreas Koch, der die Veranstaltung moderierte, Bildungswerks-Vorsitzender Markus Sailer und Bildungswerks-Qualitätsbeauftragte Susanne Krieger (von rechts).
Oberregierungsrat Rainer Allert vom bayerischen Sozialministerium referierte über Organspende und Patientenverfügung.

Prof. Dr. Friedrich Franke, früherer Chefchirurg im Waldkrankenhaus St. Marien in Erlangen, sprach über Ethik im Klinikalltag. Links stellvertretender Landesvorsitzender Klaus-Dieter Engelhardt.
Mit der hochaktuellen Frage der Organspende befasste sich das Hirschberg-Forum 2007. Hatte doch der Nationale Ethikrat Ende April Änderungen bei den rechtlichen Regelungen der Organspende vorgeschlagen. Diese waren in den Medien verkürzt so wiedergegeben worden, der Ethikrat wolle eine reine Widerspruchslösung. Rainer Allert vom bayerischen Sozialministerium hatte auf Schloss Hirschberg die Gelegenheit, die Meldungen geradezurücken.
Rainer Allert, als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung für Transplantationsmedizin zuständig, erläuterte zunächst, dass in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung gilt: Damit die Entnahme von Organen nach dem Tod gestattet ist, muss der Organspender zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt haben. An einfachsten geschieht dies durch einen Organspenderausweis. Liegt eine ausdrückliche Willensbekundung nicht vor, werden die Angehörigen befragt, ob sie wissen, ob der Verstorbene Organe spenden wollte oder wie er sich zu einer Organspende verhalten hätte.
In Deutschland herrsche jedoch, so Allert, ein „Mangel an Spenderorganen“. 2006 seien 3.925 Organe gespendet worden. Benötigt würden jedoch 6.300 zusätzlich. Allert belegte mit Zahlen, dass das Transplantationsgesetz von 1996, das Unsicherheiten beseitigen wollte, keine eine signifikante Zunahme der Organspenden ausgelöst habe. Und dies, obwohl in Umfragen 80 % der Bevölkerung Transplantationen als positiv bewerteten und zwei Drittel zu einer Organspende bereit wären. Nur 10-15 % hätten jedoch einen Organspendeausweis.
Vor diesem Hintergrund, so Allert, habe der Nationale Ethikrat in seinem Bericht vom 24. April 2007 die Frage aufgeworfen, ob eine Rechtsänderung nötig sei. Vorgeschlagen habe der Rat zunächst eine breite Aufklärungskampagne. Danach solle jeder Bürger befragt werden, ob er Spender sein wolle oder nicht. Nur wer gar nicht antworte, solle „trotzdem“ als potentieller Spender gelten. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens habe angeregt, in der elektronischen Gesundheitskarte, die einmal die Krankenversicherungskarte ersetzen soll, eine Angabe über die Bereitschaft zur Organspende einzufügen.
Die Diskussion über die rechtlichen Bestimmungen zur Organspende waren auch vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrecht des Patienten von gesteigertem Interesse. Dieses Recht hatte Prof. Dr. Friedrich Franke, früherer Chefchirurg und heute Patientenbeauftragter des Waldkrankenhauses St. Marien in Erlangen, in seinem Vortrag betont. So klärte er darüber auf, dass jeder Patient das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung habe und die Krankenkassen die dafür notwendigen Untersuchungen bezahlen müssten.
Dass auch der Sterbende in seinen letzten Tagen über sein Leben bestimmen könne und ihm vielleicht noch ein wichtiger Wunsch erfüllt werde, ist ein Anliegen der Hospizbewegung. Über sie informierte Christine Denzler-Labisch, die Vorsitzende des Hospizvereins in Bamberg. Voraussetzung sei, dass der Sterbenskranke schmerzmäßig gut versorgt werde. Heutzutage könne Schmerzfreiheit durch optimale Einstellung der Medikamente sichergestellt werden.
Klaus-Stefan Krieger